
Ethikkommission
Ethikkommissionen sind nach gesetzlichen Vorgaben zusammengestellte Institutionen, die nach genau definierten Richtlinien zum Schutz von Teilnehmern an klinischen Prüfungen (wissenschaftliche Studien) agieren. Laut Gesetz handelt es sich daher um „ein unabhängiges Gremium, das sich aus Angehörigen von Gesundheitsberufen und in nichtmedizinischen Bereichen tätigen Personen zusammensetzt und dessen Aufgabe es ist, den Schutz der Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der Prüfungsteilnehmer zu sichern und diesbezüglich Vertrauen der Öffentlichkeit zu schaffen“.
Ohne die Genehmigung einer Ethikkommission darf keine klinische Prüfung (wissenschaftliche Studie) durchgeführt werden.
Terminübersicht Wiener Krankenhäuser der Vinzenz Gruppe:
Sitzungstermin / Einreichtermin
14.01.2020 24.12.2019
11.02.2020 21.01.2020
10.03.2020 18.02.2020
14.04.2020 24.03.2020
12.05.2020 21.04.2020
09.06.2020 19.05.2020
14.07.2020 23.06.2020
11.08.2020 21.07.2020
08.09.2020 18.08.2020
13.10.2020 22.09.2020
10.11.2020 20.10.2020
15.12.2020 24.11.2020
Informationen zur Einreichung
Die entsprechenden Informationen sind in der Richtlinie für die Antragsstellung an die Ethikkommission der Wiener Häuser der Vinzenz Gruppe zu finden.
Formulare, Meldungen, Antragsrichtlinien u.ä. können in der jeweils gültigen Fassung von der Homepage des Forums österreichischer Ethikkommissionen: www.ethikkommissionen.at heruntergeladen werden.
Alle erforderlichen Unterlagen für eine Neueinreichung sind jeweils 3 Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen.
Einreichadresse
Ethikkommission der Wiener Krankenhäuser der Vinzenz Gruppe
Gumpendorferstraße 108
1060 Wien
ethikkommission.wien@vinzenzgruppe.at
Bearbeitungsbeitrag
Für die Beurteilung kommerziell gesponserter multizentrischer klinischer Studien als lokal zuständige Ethikkommission wird entsprechend den Vorschlägen des Forums österreichischer Ethikkommission eine Bearbeitungsgebühr (dzt. 1.000 pro Antrag) vom Sponsor eingefordert. Für die Beurteilung nicht kommerzieller gesponserter Studien (akademische Studien) entfällt diese Gebühr.
Der Kostenbeitrag ist einmalig zu entrichten und deckt alle Begutachtungen und Kenntnisnahmen im Laufe einer Studie ab.