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Ihre Rechte sind uns wichtig!
§ 5a. Durch die Landesgesetzgebung sind die Träger von Krankenanstalten
unter Beachtung des Anstaltszwecks und des Leistungsangebotes zu verpflichten,
dass:
- Patienten Informationen über die ihnen zustehenden Rechte erhalten sowie
ihr Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte ausüben können;
- Patienten ihr Recht auf Aufklärung und Information über die
Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken ausüben können;
- auf Wunsch des Patienten ihm oder Vertrauenspersonen medizinische
Informationen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in
möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben werden;
- ausreichend Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt bestehen
und Vertrauenspersonen des Patienten im Fall einer nachhaltigen
Verschlechterung seines Gesundheitszustandes auch außerhalb der Besuchszeiten
Kontakt mit dem Patienten aufnehmen können;
- auf Wunsch des Patienten eine seelsorgerische Betreuung möglich ist;
- auf Wunsch des Patienten eine psychologische Unterstützung möglich
ist;
- in Mehrbettenräumen eine ausreichende Wahrung der Intimsphäre gewährleistet
ist;
- neben der Erbringung fachärztlicher Leistungen auch für allgemeine
medizinische Anliegen des Patienten ein zur selbständigen Berufsausübung
berechtigter Arzt zur Verfügung steht;
- ein würdevolles Sterben sichergestellt ist und Vertrauenspersonen Kontakt
mit dem Sterbenden pflegen können;
- die Leistungserbrigung möglichst auf den im allgemeinen üblichen
Lebensrhythmus abgestellt wird;
- bei der stationären Versorgung von Kindern eine möglichst kindergerechte
Ausstattung der Krankenräume gegeben ist.
Den Wiener
Patientenanwalt erreichen Sie werktags in der Zeit von 8-16 Uhr unter Tel:
01 / 587 12 04, Fax: 01/ 586 36 99 oder per E-Mail: post@wpa.magwien.gv.at
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