Ihre Rechte sind uns wichtig!

§ 5a. Durch die Landesgesetzgebung sind die Träger von Krankenanstalten unter Beachtung des Anstaltszwecks und des Leistungsangebotes zu verpflichten, dass:

  1. Patienten Informationen über die ihnen zustehenden Rechte erhalten sowie ihr Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte ausüben können;

  2. Patienten ihr Recht auf Aufklärung und Information über die Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken ausüben können;

  3. auf Wunsch des Patienten ihm oder Vertrauenspersonen medizinische Informationen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben werden;

  4. ausreichend Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt bestehen und Vertrauenspersonen des Patienten im Fall einer nachhaltigen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes auch außerhalb der Besuchszeiten Kontakt mit dem Patienten aufnehmen können;

  5. auf Wunsch des Patienten eine seelsorgerische Betreuung möglich ist;

  6. auf Wunsch des Patienten eine psychologische Unterstützung möglich ist;

  7. in Mehrbettenräumen eine ausreichende Wahrung der Intimsphäre gewährleistet ist;

  8. neben der Erbringung fachärztlicher Leistungen auch für allgemeine medizinische Anliegen des Patienten ein zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt zur Verfügung steht;

  9. ein würdevolles Sterben sichergestellt ist und Vertrauenspersonen Kontakt mit dem Sterbenden pflegen können;

  10. die Leistungserbrigung möglichst auf den im allgemeinen üblichen Lebensrhythmus abgestellt wird;

  11. bei der stationären Versorgung von Kindern eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume gegeben ist.

 

Den Wiener Patientenanwalt erreichen Sie werktags in der Zeit von 8-16 Uhr unter Tel: 01 / 587 12 04, Fax: 01/ 586 36 99 oder per E-Mail: post@wpa.magwien.gv.at

 
  zurück